AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Dauti Gebäudetechnik GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Elektrotechnik, Sicherheitstechnik, Photovoltaik, Datentechnik, Smart Home und Wärmepumpen.

2. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Arbeiten zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

3. Leistungsumfang

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Verpflichtungen Subunternehmer einzusetzen.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Baufortschritt zu verlangen.

5. Ausführungsfristen

Vereinbarte Fristen und Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Verzögerungen durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen oder sonstige vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände verlängern die Ausführungsfrist angemessen.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Ausführung der Arbeiten erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, insbesondere:

  • Zugang zur Baustelle zu gewähren
  • Strom und Wasser kostenfrei zur Verfügung zu stellen
  • Notwendige Genehmigungen einzuholen
  • Gefahrenstoffe zu entfernen
  • Für trockene und sichere Lagermöglichkeiten zu sorgen

7. Abnahme

Die erbrachten Leistungen sind vom Auftraggeber nach Fertigstellung abzunehmen. Unterlässt der Auftraggeber die Abnahme ohne triftigen Grund, gilt die Abnahme 14 Tage nach Fertigstellungsanzeige als erfolgt.

8. Gewährleistung

Der Auftragnehmer leistet Gewähr für eine mängelfreie Ausführung der Arbeiten nach den anerkannten Regeln der Technik. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Abnahme. Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftraggeber zunächst einen Anspruch auf Nachbesserung. Erst nach erfolgloser Nachbesserung kann der Auftraggeber Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

9. Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

10. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten und eingebauten Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

11. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Mülheim an der Ruhr, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Dauti Gebäudetechnik GmbH
Hügelstraße 43
45473 Mülheim an der Ruhr
Stand: Januar 2026